Bei dem Begriff des „Spaltleders“ handelt es sich um Häute und Felle von Tieren, die in verschiedene Schichten zerlegt, also aufgespalten, wurden. Nicht jedes Leder kann genutzt werden, um Spaltleder zu erzeugen. Bevorzugt werden dickere Lederhäute genutzt, die eine Stärke von fünf bis zehn Millimeter aufweisen. Oftmals trifft dies auf Lederhäute von Rindern zu.

Je nachdem welcher Teil des Leders abgespalten wird, gibt es verschiedene Bezeichnungen: Als Narbenspalt werden die Schichten bezeichnet, die den Außenspalt darstellen, während es sich bei dem Fleischspalt um den unteren Spalt handelt. Bei sehr schweren Häuten wird vom Kernspalt gesprochen, der den Mittel- oder Zwischenspalt der Lederhaut darstellt. Die Spaltleder, die nach unten hin abgespalten wurden, sind wie die Rückseite des Leders auf beiden Seiten rau.

Gerbereien besitzen oftmals größere Spaltmaschinen, während Lederwerkstätten über kleine Spaltmaschinen verfügen, die zumindest kleinere Stücke spalten können. Komplette Häute können ausschließlich in Gerbereien gespalten werden.

Was ist bei Spaltleder zu beachten?

Leder, was nass und mit Wasser vollgesogen ist, weist eine andere Stärke als trockenes Leder auf. An sich kann das Leder in diesem Fall gut gespalten werden. Allerdings muss diese zusätzliche Dicke bei der Einstellung der Spaltmaschine beachtet werden, um das gewünschte Spaltleder letztendlich erhalten zu können. Bei nassem Leder kann die Stärke der Haut dreimal so hoch sein, wie bei trockenem Leder.

Wenn Leder gespalten wird, ist der Narbenspalt das bevorzugte und wertvollere Spaltleder, welches oftmals zu einem pigmentierten Glattleder weiterverarbeitet wird. Dies liegt daran, dass die Fasern bei dieser Lederart verwobener und dadurch stabiler sind und das Material reißfester wird.

Die Bezeichnung des Spaltleders trifft ausschließlich auf das Leder innerhalb der Gerberei zu. Bei Eintreffen des Leders beim Verbraucher wird dieses Leder beispielsweise als >Glattleder oder Anillinleder< bezeichnet. Der Begriff des Fleischspalts, also die untere Lederseite mit den zwei rauen Seiten, wird regulär als >„Veloursleder“<, „Veloursspalt“, >„Spaltleder“< benannt oder unter dem Überbegriff >„Rauleder“< zusammengefasst.

Das Spaltleder, unabhängig in welcher Form, gilt aufgrund einer etwas reduzierteren Stabilität nicht als gleichwertig im Vergleich zum Narbenleder. Damit dennoch ein möglichst guter Preis für das weniger hochwertige Material erzielt werden kann, wird gerne die Möglichkeit genutzt Spaltleder so zu beschichten, dass es wie Narbenleder aussieht und auf den Käufer wie welches wirkt. Letztendlich ist für den Konsumenten nicht ersichtlich, ob es sich nun um Narben- oder aber Spaltleder handelt. Die obere Schicht stellt in diesem Fall kein Leder dar. Sollte auf der oberen Schichte eine Prägung vorhanden sein, so ist diese künstlich erschaffen worden.

Es gibt verschiedene Normvorgaben zu dem Spaltleder: Eine besagt, dass das Spaltleder ohne weitere Angaben als „Leder“ bezeichnet werden darf. Eine andere Vorgabe nach einer DIN besagt Gegenteiliges: Spaltleder darf nicht ohne weiteres als Leder bezeichnet werden, sondern muss zumindest mit dem Begriff „Split“, zu Deutsch „Spalt“, versehen werden. Dies trifft auch auf die aus Fleisch- und Mittelspalt hergestellten Leder zu.

Bei größeren bzw. teureren Anschaffungen, wie zum Beispiel bei Möbeln oder mit Leder ausgestatteten Fahrzeugen, ist als Selbstschutz für den Käufer von daher anzuraten, dass eine schriftliche Bestätigung im Kaufvertrag über das konkrete Material erfolgt.